Beamtenrecht
Das Beamtenrecht regelt das Dienstverhältnis der Beamten zum Dienstherrn auf der Grundlage des Artikels 33 Abs. 2 GG. Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen Dienstherrn und Beamten ist das Beamtenstatusgesetz, das bundesweit für alle Beamten gilt. Für die Beamten im Land Nordrhein-Westfalen gilt dazu ergänzend das Landesbeamtengesetz LBG NRW. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbeamtengesetz.
Wir sind als Kanzlei in allen Streitigkeiten tätig, die sich aus dem Beamtenverhältnis ergeben können.
Dazu gehören:
- Beförderungen
- Beginn und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Beihilfe
- Beurteilungen
- Dienstunfallrecht
- Freie Heilfürsorge
- Besoldungsrecht
- Versorgungsrecht
- Zurruhesetzungsverfahren
Rechtsanwalt Roland Neubert ist Mitherausgeber des Handbuchs für Beamte Nordrhein-Westfalen. Dieses Handbuch beinhaltet alle für das Beamtenrecht Nordrhein-Westfalen wesentlichen Vorschriften.