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Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dem Schutze des geistigen Eigentums. Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dabei erfährt das Urheberecht sowohl straf- als auch zivilrechtlichen Schutz. Bei seiner Verletzung können sich Schadensersatzansprüche, aber auch Ansprüche auf Auskunft, Beseitigung und Unterlassung ergeben. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst neben der Beratung in urheberrechtlichen Fragen insbesondere auch die Vertretung bei der Geltendmachung oder der Abwehr von urheberrechtlichen Forderungen, sowohl vorprozessual als auch in gerichtlichen Verfahren wie Klagen oder einstweiligen Verfügungsverfahren.