Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu Schadensersatzansprüchen, aber auch Ansprüchen auf Auskunft, Beseitigung und Unterlassung führen. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst neben der Beratung in urheberrechtlichen Fragen insbesondere auch die Vertretung bei der Geltendmachung oder der Abwehr von urheberrechtlichen Forderungen, sowohl vorprozessual als auch in gerichtlichen Verfahren wie Klagen oder einstweiligen Verfügungsverfahren.