Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Hierunter fallen Organisation von Betriebsverfassung (Wahlen, Organisation des Betriebsrates, Grundlagen der Betriebsratstätigkeit) sowie auch Mitwirkungsrechte, Mitspracherechte und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (z.B. in personellen Angelegenheiten, Einstellungen, Eingruppierungen, Kündigungen etc.) sowie sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat.
Wir vertreten Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht sowie vor Einigungsstellen und bei Sozialplanverhandlungen.