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Disziplinarrecht

Unter diesen Rechtsbegriff fallen Auseinandersetzungen zwischen Beamten und Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzungen von Beamten.

Es regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Beamter ein Dienstvergehen begeht, wie dieses aufzuklären ist, ob und ggf. welche Disziplinarmaßnahmen zu  treffen sind.

Das Disziplinarverfahren regelt sich im Land Nordrhein-Westfalen nach dem LDG NRW. Maßnahmen sind Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Zurückstufung und Entfernung aus dem Dienst. Die Entfernung aus dem Dienst kann nach dem LDG NRW ausschließlich durch das Verwaltungsgericht ausgesprochen werden. Die Schwere des innerdienstlichen und außerdienstlichen Dienstvergehens bestimmt die Disziplinarmaßnahme.