LAG Schleswig-Holstein: Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Bewerbers
Das LAG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 29.08.2019, AZ 5 SA 375 ö/d/8 festgehalten, dass eine Überqualifikation nicht dazu führt, dass die fachliche Eignung eines schwerbehinderten Beschäftigen in Frage gestellt werden kann. Allein aufgrund einer Überqualifikation darf daher im Rahmen des öffentlichen Dienstes nicht von einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Beschäftigten Abstand genommen werden.