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LAG Nürnberg: Keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei noch nicht beschiedenem Gleichstellungsantrag

In seinem Urteil vom 18.11.2021 – 5 Sa 211/2021 – weist das LAG Nürnberg darauf hin, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die Schwerbehindertenvertretung (vorsorglich) zu unterrichten und sie zu beteiligen, wenn über einen Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden worden ist.