0234 / 961370

LAG Niedersachsen: Urlaubsentgelt bei Wechsel von Teilzeit- zu Vollzeitbeschäftigung im laufenden Kalenderjahr

Das LAG Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 11.04.2018 – 2 Sa 1072/17 – entschieden, dass die §§ 23, 29 TV-BA und § 11 Bundesurlaubsgesetz nicht einschränkend dahingehend auszulegen sind, dass das Urlaubsentgelt abschnittsweise und orientiert an Wochenstunden im Verhältnis zu tarifvertraglich geregelten Vollzeitbeschäftigungen zu berechnen ist. Der für die Berechnung des Urlaubsentgelts maßgebliche Zeitpunkt sei derjenige, zu dem dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt werde. Wird somit Urlaub, der während einer Teilzeitbeschäftigung erworben wurde, zu Zeiten einer Vollzeitbeschäftigung in Anspruch genommen, ist auch das volle Urlaubsentgelt durch den Arbeitgeber zu zahlen.