0234 / 961370

LAG Köln: Begründung dienstlicher Beurteilung

Das LAG Köln hat in seinem Urteil vom 28.02.2020, Aktenzeichen 4 SaGa 22/19 noch einmal ausdrücklich betont, dass bei dienstlichen Beurteilungen im Ankreuzverfahren die Bildung des Gesamturteils einer gesonderten Begründung bedarf. Hier wird die verwaltungsgerichtliche/beamtenrechtliche Rechtsprechung auch auf das Arbeitsrecht übertragen.