0234 / 961370

LAG Hamburg: Kein Verfall des Arbeitszeitguthaben aufgrund von Gleitzeit bei Ausscheiden wegen Erwerbsminderungsrente

Das LAG Hamburg hat in seinem Urteil vom 29.03.2021 – 8 Sa 60/2020 – eine Regelung innerhalb einer Dienstvereinbarung für unzulässig erachtet, die dazu führte, dass ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis seinen Anspruch auf Vergütung für Arbeitsleistung verliert, die er im Rahmen der Gleitzeitregelung bereits erbracht hatte. Dabei wurde betont, dass der Grundsatz, dass erbrachte Arbeitsleistungen zu vergüten sind, auch im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner zusätzlichen Rechtsgrundlage bedarf. Der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers gehöre zu seinen nach Art. 14 Abs. 1 GG geschütztem Eigentum.