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LAG Düsseldorf: Arbeitgeber darf nicht auf ein kostengünstiges Online-Seminar verweisen

Das LAG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 24.11.2022 AZ: 8 TaBV 59/21 entschieden, dass eine Interessenvertretung sich nicht an Stelle einer Präsenzveranstaltung auf ein Webinar verweisen lassen muss. Auch wenn die Interessenvertretung grundsätzlich die mit dem Besuch einer Schulungsvereinbarung verbundenen finanziellen Belastungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen hat, bedeutet dies nicht, dass zwingend ein inhaltsgleiches Webinar an Stelle einer Präsenzveranstaltung besucht werden muss. Nach Auffassung des LAG liegt es im Beurteilungsspielraum der Interessenvertretung, wenn sie ein inhaltsgleiches Webinar mit einer entsprechenden Präsenzveranstaltung nicht für qualitativ vergleichbar erachtet. Die Einschätzung einer Interessenvertretung, dass der „Lerneffekt“ im Rahmen einer Präsenzveranstaltung deutlich höher ist als bei einem Webinar, ist nach Auffassung des LAG nicht zu beanstanden.