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Höchstaltersgrenze rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 13.08.2020 – 10 L 1192/20 – in einem von unserem Büro geführten Verfahren festgestellt, dass die Höchstaltersgrenze von 58 Lebensjahren für die Zulassung zum Auswahlverfahren für den Laufbahnaufstieg für die Beamten des Bundeseisenbahnvermögens rechtswidrig ist.

Der Zugang zu öffentlichen Ämtern ist regelmäßig nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG zu ermöglichen. Eine Beschränkung kann eine Höchstaltersgrenze zwar darstellen, allerdings bedarf es dazu auch einer ordnungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage. Daran fehlt es in dem hier entschiedenen Verfahren.