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Beteiligung der SBV vor Entscheidung über Gleichstellung

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 22.01.2020, 7 ABR 18/2018, entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht gemäß § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX verpflichtet ist, die SBV von einer Maßnahme zu unterrichten und anzuhören, wenn bei dem Beschäftigten lediglich ein GdB in Höhe von 30 vorliegt und über einen Gleichstellungsantrag zu dem entsprechenden Zeitpunkt noch nicht entschieden ist.