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BAG: Vorbeschäftigungsverbot bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Das BAG hat in seinem Urteil vom 12.06.2019 – 7 AZR 429/17 – festgehalten, dass das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht gilt, wenn die Vorbeschäftigung sich dahingehend ausgestaltet hat, dass nur eine geringfügige Nebenbeschäftigung während der Schul-, Studium- oder Ausbildungszeit vorgelegen hat.