BAG: finanzieller Urlaubsabgeltungsanspruch und tarifliche Ausschlussfristen
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 27.10.2020, Aktenzeichen 9 AZR 531/19 noch einmal hervorgehoben, dass auch beim finanziellen Urlaubabgeltungsanspruch tarifliche Ausschlussfristen gelten. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines von Arbeitnehmer eingeleiteten Kündigungsschutzverfahrens nicht klar ist, ob das Arbeitsverhältnis beendet ist oder nicht. Endet das Arbeitsverhältnis in Folge einer arbeitgeberseitigen Kündigung, trägt der Arbeitnehmer grundsätzlich auch dann das Risiko, den Urlaubsabgeltungsanspruch rechtzeitig im Sinne einer tariflichen Ausschlussfrist geltend zu machen, wenn die Wirksamkeit der Kündigung im Streit steht. Der Arbeitsgeber hat nicht die Pflicht, den Arbeitnehmer zur Wahrung der Ausschlussfrist anzuhalten.