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BAG: Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung?

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23 – entschieden, dass der den Interessenvertretungen zustehende Spielraum im Hinblick auf Schulungsmaßnahmen auch das Schulungsformat umfasst. Daraus leitet das BAG ab, dass nicht von vorneherein immer ein Webinar einem Präsenzseminar vorgehen muss, selbst für den Fall, dass der gleiche Schulungsanbieter beides anbietet. Die Tatsache, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar, führt nicht dazu, dass die Interessenvertretung gezwungen ist, dem Webinar den Vorrang zu geben.