0234 / 961370

BAG: Betriebsratsvorsitzende als Datenschutzbeauftragte?

Das BAG hat in seinem Urteil vom 06.06.2023, Aktenzeichen 9 AZR 383/19 entschieden, dass eine neu übertragende Position als Betriebsratsvorsitzender den Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten rechtfertigt. Nach Auffassung des BAG kann die für den Datenschutzbeauftragten notwendige Zuverlässigkeit in Frage stehen, wenn Interessenkonflikte drohen. Dabei weist das BAG daraufhin, dass eine solche Interessenkollision bei den Aufgaben eines Betriebsratsvorsitzenden und eines Datenschutzbeauftragten gegeben sein dürfte.