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BAG: Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers im internen Stellenbesetzungsverfahren

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 25.06.2020 AZ: 8 AZR 75/2019 entschieden, dass die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch auch in dem Falle besteht, in dem lediglich eine interne Stellenausschreibung und –besetzung durchgeführt wird.