Rechtsanwältin Klaesberg: Aufsatz im Personalrat 2/2016 zum Thema Gleichstellung als Handlungsfeld der Personalräte
Im Rahmen dieses Aufsatzes beschäftigt sich Rechtsanwältin Sabrina Klaesberg mit den Handlungsmöglichkeiten des Personalrates im Hinblick auf die Verwirklichung der Gleichstellung in Behörden. Dabei werden Punkte wie die Überwachungsaufgabe des Personalrates, sowie die mittelbaren und unmittelbaren Mitbestimmungsrechte im Bereich der Gleichstellung beleuchtet.