Kein Entstehen eines gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei unbezahltem Sonderurlaub
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2019, Az. 9 A ZR 315/17 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich in einem Kalenderjahr durchgehend in unbezahltem Sonderurlaub befindet, kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht.