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Personalvertretungsrecht

Die Personalvertretung in Form des Personalrats ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung ähnlich der Arbeitnehmervertretung in Betrieben der Privatwirtschaft.

Das Recht der Personalvertretung wird für das Land Nordrhein-Westfalen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW für den Bund im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) geregelt.

Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW sowie das Bundespersonalvertretungsgesetz enthalten Regelungen über die Stellungen der Personalräte, deren Wahl, Aufgaben des Personalrats und die Beteiligungsrechte.