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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht untergliedert sich in das sogenannte Individualarbeitsrecht, z.B. Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Zahlungsklagen, Klage auf Erteilung eines Zeugnisses etc.

Zum Arbeitsrecht gehört auch das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht (siehe dortige Begriffsbestimmung).