Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht untergliedert sich in das sogenannte Individualarbeitsrecht, z.B. Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Zahlungsklagen, Klage auf Erteilung eines Zeugnisses etc.
Zum Arbeitsrecht gehört auch das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht (siehe dortige Begriffsbestimmung).