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VG Gelsenkirchen: Ablehnung eines Polizeibewerbers wegen ausgeheilter Kahnbeinfraktur rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem von Herrn Rechtsanwalt Ollmann und Herrn Rechtsanwalt Imberg geführten Verfahren mit Beschluss vom 25.09.2019 – 1 L 1409/19 – entschieden, dass ein Bewerber für den (gehobenen) Polizeivollzugsdienst nicht deshalb abgelehnt darf, weil er eine voraussichtlich ausgeheilte Skaphoidfraktur (Kahnbeinfraktur) erlitten hatte.

Nach der zutreffenden Begründung des Verwaltungsgerichts steht eine Kahnbeinfraktur der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht entgegen, wenn die ärztliche Behandlung nach Entfernung der Gipsschiene erfolgreich abgeschlossen ist und mit verletzungsbedingten Einschränkungen nicht zu rechnen ist. Das Verwaltungsgericht hat daraus, unter Bezugnahme auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, abgeleitet, dass vor diesem Hintergrund solche Einschränkungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr auftreten werden.

In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht auch noch einmal klargestellt, dass (polizei-)amtsärztliche Beurteilungen nur unter bestimmten Voraussetzungen Vorrang vor privatärztlichen Attesten haben. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt, so dass den privatärztlichen Einschätzungen zu folgen war.