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VG Berlin: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines PR-Mitgliedes nicht zulässig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 12.06.2020, Az. VG 62 K 13.19, festgehalten, dass eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei Mitgliedern von Personalvertretungen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz nicht zulässig ist. In der Entscheidung heißt es dazu, dass der Sonderkündigungsschutz für Mitglieder des Personalrates nicht dadurch ausgehüllt werden dürfe, dass eine fristlose Kündigung für einen Sachverhalt ermöglicht wird, der den Arbeitgeber bei nicht vom Sonderkündigungsschutz erfassten Mitarbeitern nicht zu einer fristlosen Kündigung ermächtigen würde.