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Stadt Herdecke scheitert mit Schadensersatzklage

Die Stadt Herdecke ist mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg auf Schadenersatz gegen mehrere Beamte der Stadt gescheitert. Die Beamten wurden von Herrn Rechtsanwalt Neubert erfolgreich vertreten. Sie sollten in Regress genommen werden, weil sie Kommunalabgabenbeiträge nicht pflichtgemäß abgerechnet haben sollen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in der mündlichen Verhandlung vom 14.12.2016 die von uns vertretene Auffassung bestätigt, dass mangels Vorsatzes der betroffenen Beamten ein Schadensersatzanspruch der Stadt Herdecke nicht besteht.