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OVG NRW: Krankheitsbedingte Fehlzeiten stehen Beförderung nicht zwingend entgegen

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem von Herrn Rechtsanwalt Ollmann geführten Verfahren mit Beschluss vom 23.10.2019 – 6 B 720/19 – entschieden, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten von 15 Monaten allein keine Zweifel an der gesundheitlichen Eigung begründen. Damit stehen auch auch länger andauernde Dienstunfähigkeitszeiten einer Beförderung nicht zwingend entgegen.

Nach der Rechtsprechung können erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten, insbesondere wenn Sie – wie im Streitfall – auch zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung fortdauern, Indiz für die fehlende gesundheitliche Eignung sein. Dabei gilt: Je länger der Erkrankungszeitraum währt, desto eher ergeben sich Zweifel an der gesundheitlichen Eignung. Allerdings sind auch längere Dienstunfähigkeitszeiten allein regelmäßig nicht ausreichend, um einem Bewerber die gesundheitliche Eignung abzusprechen. Der Senat fordert zu Recht vielmehr eine Prognose der künftigen gesundheitlichen Entwicklung, die auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage im Einzelfall gründet. Eine solche Prognose erfordert eine individuelle und differenzierte Beurteilung, die auf medizinischen Erkenntnissen beruhen muss.