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OVG Münster: Rüstzeiten der Polizei sind Dienst

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 03.11.2016 in mehreren durch Herrn Rechtsanwalt Neubert betreuten Verfahren entschieden, dass die sogenannten Rüstzeiten – das Aufrüsten vor und nach Schichtende – Dienst für die Polizeibeamten sind. Damit ist eine seit Jahren zwischen den Polizeibeamten und dem Ministerium für Inneres und Kommunales Streitgerechtsfrage zu Gunsten der rund 18.000 Streifenbeamten geklärt.

Die Verfahren haben eine große Resonanz in Presse und Fernsehen erfahren.