LAG Schleswig-Holstein: Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Dienst und Pflicht zur Einladung schwerbehinderter externer Bewerber
Das LAG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 18.12.2018 – 1 Sa 26 öD/18 – entschieden, dass ein öffentlicher Arbeitgeber ein gestuftes Ausschreibungsverfahren dahingehend ausgestalten kann, dass eine externe Ausschreibung unter den Vorbehalt gestellt wird, dass externe Bewerber nur zum Zuge kommen können, wenn sich nicht genügend interne Bewerber finden. Dieses als gestuftes Ausschreibungsverfahren beschriebene Verfahren führt nach Auffassung des LAG Schleswig-Holstein dazu, dass eine Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten externen Bewerbers nicht besteht.