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LAG Sachsen-Anhalt: Automatische Erhöhung der Höchstbefristungsdauer nach WissZeitVG bei „Kinderbetreuung“.

Das LAG Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 30.06.2020, Az. 4 Sa 576/18, entschieden, dass für die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer aufgrund von Kindererziehung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG weder ein Antrag, noch die Kenntnis des Arbeitgebers von der Betreuungssituation notwendig ist. Die zweijährige Verlängerung tritt in „Betreuung“ eines oder mehrerer Kinder automatisch ein. Dabei betont das LAG auch, dass die Arbeitsgerichte nicht zu überprüfen haben, wie sich die konkreten Betreuungszeiten tatsächlich ausgestalten. Es genügt vielmehr, dass der betroffene wissenschaftliche Beschäftigte sein elterliche Sorgerecht aktiv ausübt und sein Kind tatsächlich regelmäßig betreut. Das Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt sei dafür nicht notwendig. Die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, wie das BAG sich diesbezüglich positionieren wird.