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LAG Mecklenburg-Vorpommern: Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers auch bei Zweifeln an der fachlichen Eignung

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 07.01.2020 – 5 Sa 128/19 – noch einmal deutlich hervorgehoben, dass bloße Zweifel an der fachlichen Eignung nach § 165 Satz 4 SGB IX nicht dazu führen können, die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch entfallen zu lassen.