0234 / 961370

LAG Mecklenburg-Vorpommern: Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

In seinem Urteil vom 07.03.2023, Aktenzeichen 5 Sa 127/22 hat das LAG festgehalten, dass für eine Anhörung der Schwerbehindertenvertretung zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten es nicht ausreicht, der SBV lediglich das an den Personalrat/ Betriebsrat gerichtete Anhörungsschreiben zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Die Übersendung des Schreibens an den Personalrat/ Betriebsrat stellt lediglich eine Unterrichtung und keine Anhörung dar.