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LAG Köln: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Corona-Infektion

In seiner Entscheidung vom 13.12.2021 -2 Sa 488/21- hat das LAG Köln entschieden, dass kein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.