0234 / 961370

LAG Köln: Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit

Das LAG Köln hat in seiner Entscheidung vom 04.06.2021, Az. 5 TA 71/21, entschieden, dass ein Teilzeitanspruch eines Beschäftigten während der Elternzeit grundsätzlich im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann. Dabei betonte das LAG im Übrigen auch, dass eine bloße Behauptung des Arbeitgebers, es bestünden keine Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Teilzeit, nicht für eine schlüssige Darlegung der Zustimmungsverweigerung ausreiche. Vielmehr seien die zugrundeliegenden Tatsachen konkret zu bezeichnen. Das LAG Köln vergleicht diese Darlegungspflicht mit der Darlegungspflicht im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung.