LAG Hamm: § 165 Satz 3 SGB IX Vorstellungsgespräch im Rahmen eines Videointerviews
Das LAG Hamm hat in seinem Urteil vom 21.07.2022 AZ: 18 SA 21/22 entschieden, dass der Pflicht eines öffentlichen Arbeitgebers aus § 165 Satz 3 SGB IX betreffend die Durchführung eines Vorstellungsgesprächs mit schwerbehinderten Menschen auch durch ein Videointerview nachgekommen werden kann. Allerdings müssen einige Voraussetzungen dabei erfüllt sein: Dazu gehört, dass sämtliche Bewerber zu einem Videointerview geladen worden sind und es keine technischen Probleme in diesem Zusammenhang gibt. Des Weiteren dürfen keine zusätzlichen Einschränkungen auf Seiten des bewerbenden schwerbehinderten Menschen vorliegen, von dieser Option Gebrauch machen zu können.