0234 / 961370

LAG Berlin Brandenburg: Wirksamkeit der Befristung einer wissenschaftlichen Tätigkeit nach § 14 Abs. 1 TzBfG

Das LAG Berlin Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 03.02.2015 Aktenzeichen 7 Sa 2009/14 entschieden, dass sich eine wirksame Befristung aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG nicht allein mit einem Hinweis begründen lässt, dass eine wissenschaftliche Tätigkeit vorgelegen habe. In dem vorliegenden Fall war ein Rückgriff auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht möglich, da dies im Rahmen des befristeten Arbeitsvertrages nicht festgehalten wurde.

Die Beklagte versucht in dem vorliegenden Fall, mit einem bloßen Rückgriff auf den Umstand, dass möglicherweise eine wissenschaftliche Tätigkeit vorgelegen habe, die Befristung zu rechtfertigen. Dabei ist festzuhalten, dass § 14 Abs. 1 Ziffer 4 TzBfG eine Befristung vorsieht, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt.

Die Besonderheit einer wissenschaftlichen Tätigkeit wird jedoch abschließend allein über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Rahmen der Befristung bewertet. Vor diesem Hintergrund müssen weitere Umstände vorliegen, die eine Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG rechtfertigen.