0234 / 961370

LAG Berlin Brandenburg: Einstellende Behörde muss Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse prüfen

Das LAG Berlin Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 22.01.2020 – 15 Sa 1163/2019 – entschieden, dass es Aufgabe des öffentlichen Dienstes ist, auf eigene Kosten im Rahmen von Bewerbungsverfahren die Gleichwertigkeit auswärtiger Abschlüsse, die innerhalb der EU erworben worden sind, zu prüfen. Die Vorgabe, dass der Bewerber Nachweise über die Gleichwertigkeit seiner Qualifikationen beizubringen hat, beeinträchtige die Freiheit seinen Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen zu können. Dies hatte bereits der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 06.10.2015 – C 298/14 – festgehalten.