0234 / 961370

LAG Berlin-Brandenburg: Anspruch SBV auf Qualifizierung des Büropersonals

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 03.11.2022 Az.: 26 TaBV 751/22 entschieden, dass die Schwerbehindertenvertretung zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben Anspruch auf die Zurverfügungstellung eigenen Büropersonals hat, welches sie dann über entsprechenden Bedarf und erforderlichem Umfang auch auf Kosten des Arbeitgebers qualifizieren darf.