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Keinen Anspruch auf Dankes- und Wunschformel als Schlussformulierung in einem Arbeitszeugnis

Das BAG hat in seinem Urteil vom 25.01.2022 AZ: 9 AZR 146/21 entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel zu versehen, in der er dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht.