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EuGH: Notwendigkeit von Arbeitszeiterfassung in allen Unternehmen

In dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 – hat der Europäische Gerichtshof gefordert, dass alle Arbeitgeber Systeme einrichten müssen, die die Arbeitszeit der Mitarbeiter klar erfassen. Ausgangspunkt ist, dass bei Nichtprotokollierung der Arbeitszeit es für den Arbeitnehmer äußerst schwierig oder praktisch unmöglich ist, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Folge dieser Entscheidung ist, dass der Deutsche Gesetzgeber sich schnellstmöglich damit beschäftigen muss, entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.