0234 / 961370

EuGH: Fortbildung als Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28.10.2021 AZ: C-909/19 entschieden, dass Zeiten einer durch den Arbeitgeber vorgeschriebenen Fortbildung als Arbeitszeit im Sinne der EU Richtlinie anzusehen ist.