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EuGH: Der Anspruch auf finanzielle Urlaubsabgeltung wird auch vererbt, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis verstirbt.

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 06.11.2018 – C 569/16 – entschieden, dass der finanzielle Urlaubsabgeltungsanspruch immer vererbt wird, gleichgültig, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Auch wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund des Versterbens des Arbeitnehmers während des laufenden Arbeitsverhältnisses beendet wird, haben die Erben einen entsprechenden Anspruch auf finanzielle Urlaubsabgeltung.