EuGH: Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29.07.2024, Az. C 184/22, entschieden, dass eine Regelung, die Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst dann vorsehen, wenn die entsprechende Stundenzahl eines Vollzeitbeschäftigten erreicht ist, gegen europäisches Recht verstößt. Konsequenz dessen dürfte sein, dass einige Regelungen in den Tarifverträgen zu hinterfragen sind.