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Dienstreisen, Arbeitszeit und Vergütung

Das BAG hat in einer bereits am 17.10.2018 verkündeten Entscheidung – 5 AZR 553/2017 – entschieden, dass Reisezeiten im Rahmen einer Auslandsentsendung grundsätzlich vergütungspflichtig sind. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Entscheidung des BAG vom 25.04.2018 – 5 AZR 245/2017 – sowie vom 22.04.2009 – 5 AZR 292/2018 – hinzuweisen. In all diesen Entscheidungen hat das BAG sich auf den Standpunkt gestellt, dass, auch wenn möglicherweise die Dienstreisen nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes anzusehen sind, diese vergütungspflichtig seitens des Arbeitgebers sind. Nach Auffassung des BAG sind sämtliche Tätigkeiten zu vergüten, welche dem Hauptzweck des Arbeitsverhältnisses mittelbar dienen.