0234 / 961370

Beurteilungen und Beförderungen im Arbeitsrecht

Das LAG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 27.04.2016 -5 Sa 1449/15- entschieden, dass auch bei angestellten Bewerbern im öffentlichen Dienst, die über Beurteilungen verfügen und sich in einem Bewerbungsverfahren befinden, zunächst für die Beförderungsentscheidung die Gesamtnote der Beurteilung ausschlaggebend ist. Ergibt sich dadurch eine gleiche Eignung hat der Betroffene bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und die Differenzierungen der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen.