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BAG: WissZeitVG – Höchstbefristungsdauer in der Post-Doc Phase:

Bei der Ermittlung des die Post-Doc Phase verlängernden Zeitraums wegen weniger als sechsjähriger Promotionszeit sind auch Zeiten einer abgebrochenen Promotion zu berücksichtigen. Das BAG hat in seinem Urteil vom 21.08.2019 – 7 AZR 563/17 – entschieden, dass bei einem Wechsel des Promotionsthemas die Promotionszeiten für das nicht beendete und das neue Promotionsvorhaben zusammenzurechnen sind.