0234 / 961370

BAG: Vergütungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 13.08.2025, Az. 7 AZR 174/24, entschieden, dass Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen, die ein Betriebsratsmitglied durch und während seiner Tätigkeit erworben hat, können im Rahmen eines Auswahlverfahrens Berücksichtigung finden. Dies stellt keine unzulässige Begünstigung dar, soweit der Befähigungszusatz für die Stelle karriere- und vergütungsrelevant ist.