0234 / 961370

BAG: Verfall von Urlaubsansprüchen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15 – noch einmal klar betont, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nur dann am Ende des Kalenderjahres (oder eines zulässigen Übertragungszeitraumes) erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern, seinen Urlaub zu nehmen und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraumes ansonsten verfällt.