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BAG: Umsetzung vor der Entscheidung über einen Gleichstellungsantrag und Beteiligung

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 22.01.2020 – 7 ABR 18/2018 – entschieden, dass die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen einer Umsetzung dann nicht gemäß § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX anzuhören ist, wenn der betroffene Beschäftigte lediglich einen Gleichstellungsantrag gestellt, über den bislang nicht entschieden worden ist.