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BAG: Tariferhöhungen während der Altersteilzeit

Das BAG hat in seinem Urteil vom 17.11.2016 – 9 AZR 509/14- betont, dass Tariferhöhungen, die während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (Stichwort Blockmodell) umgesetzt werden, auch an den in der Freistellungsphase befindlichen Altersteilzeitbeschäftigten weiterzugeben sind. Eine unterschiedliche Behandlung der Altersteilzeit im Block- und Teilzeitmodell sei nicht gerechtfertigt.