0234 / 961370

BAG: Rundungen von Bruchteilen von Urlaubstagen

Das BAG hatte sich in seiner Entscheidung vom 23.01.2018 – 9 AZR 200/17 – mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, in welchem eine Arbeitnehmerin nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses finanzielle Urlaubsabgeltungsansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend gemacht hatte. Die Frage die zu klären war, war insbesondere, inwieweit der sich aus mehreren Kalenderjahren ergebende Gesamturlaubsanspruch im Hinblick auf die Bruchteile als Gesamtheit zu werten war. Das BAG hat sich in der Entscheidung vom 23.01.2018 dahingehend positioniert, dass in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangt, nicht genommenen Urlaub abzugelten, der aus mehreren Kalenderjahren stammt, das Abgeltungsverlangen hinsichtlich eines jeden einzelnen Urlaubsjahres einen eigenen Streitgegenstand bildet, so dass für jedes Jahr eine entsprechende Rundung der Bruchteile vorzunehmen ist.